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   FG München, 27.07.1999 - 13 K 3521/95   

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https://dejure.org/1999,12682
FG München, 27.07.1999 - 13 K 3521/95 (https://dejure.org/1999,12682)
FG München, Entscheidung vom 27.07.1999 - 13 K 3521/95 (https://dejure.org/1999,12682)
FG München, Entscheidung vom 27. Juli 1999 - 13 K 3521/95 (https://dejure.org/1999,12682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbesteuerpflicht bei entgeltlichen Unterbringung von Aussiedlern in einem Anwesen mit Ferienwohnungen; Einordnung der Tätigkeit als Gewerbebetrieb oder Vermögensverwaltung ; Fragliche hotelmäßige Organisation des Betriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    FA muss zu Unrecht abgeführte Lohnsteuer auf Einkommensteuer anrechnen

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 127
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.05.2000 - VII R 3/00

    Anrechnung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer

    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 127 veröffentlicht ist, führte im Wesentlichen aus, die nach dem 8. Juli 1995 bezogenen Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit unterlägen nicht der deutschen Einkommensteuer.
  • FG Hessen, 31.05.2000 - 4 K 4430/98

    Betrieb gewerblicher Art; Asylantenheim; Vermietung; Aussiedler -

    Dieser erzielte Ertrag ist nur durch eine Vielzahl von besonderen Nebenleistungen erklärbar, die der Tätigkeit das Gepräge einer gewerbsmäßigen Betätigung geben (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 27.07.1999 13 K 3521/95, EFG 2000, 127).
  • FG Hessen, 24.04.2002 - 8 K 2047/99

    Betriebsaufgabe; Betriebsunterbrechung; Ruhen des Betriebes; Aussiedlerwohnheim;

    Es bedarf keiner weiteren Ausführungen dazu, dass der erkennende Senat - im Gegensatz zum Beklagten - ausweislich seiner ständigen Rechtsprechung das Betreiben von Aussiedler- bzw. Asylbewerberwohnheimen in der hier vorliegenden Weise als gewerbliche Tätigkeit gemäß § 15 EStG betrachtet (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 13.03.1997 8 V 5252/96, EFG 1997, 682; Beschluss des Senats vom 18.11.1998 8 V 2558/98, DStRE 1999, 181; Urteil des Senats vom 29.06.1999 8 K 2794/95, DStRE 2000, 348; Urteil des Finanzgerichts München vom 17.07.1999 13 K 3521/95, EFG 2000, 127; Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 10.11.1999 6 K 6463/97, EFG 2000, 442; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, vom 28.08.2000 9 K 85/97, EFG 2000, 1333 ; Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 25.01.2001 4 K 1170/98, EFG 2001, 760; Urteil des Senats vom 21.02.2001 8 K 2111/99, EFG 2001, 906; Urteil des Senats vom 29.03.2001 8 K 1436/98, n.v.; BFH-Beschluss vom 05.02.2002 X B 98/01, n.v.).
  • FG Hessen, 21.02.2001 - 8 K 2111/99

    Asylbewerber; Flüchtling; Aussiedler; Wohnheim; Unterbringung; Mietvertrag;

    Vielmehr nutzen die Betreiber im Rahmen eines Vertrages sui generis mit dem in einem augenblicklichen Engpass befindlichen Staat eine Marktchance, bei der die Rentabilität des Unternehmens davon abhängig ist, in kurzer Zeit möglichst viele zugewiesene Personen auf engstem Raum zu einer hohen Pro-Kopf-Pauschale durchzuschleusen (ebenso: Finanzgericht München, Urteil vom 27.07.1999 13 K 3521/95, rechtskräftig, EFG 2000, Seite 127, 128).
  • FG Sachsen, 26.08.2003 - 2 K 780/01

    Gewerbesteuerpflicht bei über normale Vermietung hinausgehender Unterbringung von

    So nutzen die Betreiber eine Marktchance, bei der die Rentabilität des Unternehmens davon abhängig ist, in kurzer Zeit möglichst viele zugewiesene Personen auf engstem Raum zu einer hohen Pauschale zu beherbergen (FG München, EFG 2000, 127; FG Kassel, EFG 2001, 906).
  • FG Berlin, 25.01.2001 - 4 K 1170/98

    Überlassung von Wohnraum an Asylbewerber als gewerbliche Betätigung;

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  • FG Hessen, 11.09.2003 - 8 K 4531/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Aufwendung; Schätzung; fehlender Nachweis;

    Vielmehr nutzen die Betreiber im Rahmen eines Vertrages sui generis mit dem in einem augenblicklichen Engpass befindlichen Staat eine Marktchance, bei der die Rentabilität des Unternehmens davon abhängig ist, in kurzer Zeit möglichst viele zugewiesene Personen auf engstem Raum zu einer hohen Pro-Kopf-Pauschale durchzuschleusen (ebenso: Finanzgericht München, Urteil vom 27.07.1999 13 K 3521/95, rechtskräftig, EFG 2000, 127).
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